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125iger mit B fahren
Ab 1.1.2020 Klasse A 1 Motorräder mit B Führerschein fahren
Der Gesetzgeber erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Eintragung in den B Führerschein (B196) Motorräder bis maximal 125 ccm und 15 KW zu fahren.
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre Klasse B
- erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie (4 mal 90 min) und Praxis (5 mal 90 min)
- keine Prüfung erforderlich
- Gültigkeit nur im Inland
Ein Aufstieg in die Klasse A2 ist damit nicht möglich.
Gerne Informieren wir dich.